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Mietzinsdepot

Mietvertrag, Mietzinsdepot

Der Vermieter darf das Mietzinsdepot nicht auf ein eigenes privates Konto überweisen.
Das Gesetz schreibt vor, dass der Vermieter das Geld unverzüglich nach Erhalt auf einer Bank auf einem Sperrkonto hinterlegen muss, das auf den Namen des Mieters lautet.

Gut zu wissen

Was passiert, wenn der Vermieter das Depot nicht ordnungsgemäss hinterlegt?
In wenigen Fällen hinterlegt der Vermieter die vereinbarte Sicherheit nicht auf einem Sperrkonto. Da es sich dabei um ein unordnungsgemässes Verhalten handelt, muss der Mieter den Vermieter zur Einzahlung auf ein Sperrkonto auffordern. Kommt der Vermieter dieser Aufforderung nicht nach, darf der Mieter den Mietzins mit dem Betrag der vereinbarten Sicherheit verrechnen. Allerdings muss er den Vermieter zuvor mit einem eingeschriebenen Brief benachrichtigen. Zusätzlich darf der Vermieter den entgangenen Zins vom Vermieter einfordern.

Kontaktieren Sie mich einfach unter:

Margrit Hard | Wohnfachberatung, Wohnungsabnahme, Mängelberatung, Service für Mieter und Vermieter
Weyermühlestrasse 15 | 5630 Muri | Kanton Aargau | Schweiz |

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