Tarife
Für Wohnungsabnahme, -übergabe inkl. Geschäftsliegenschaften
ab 1.1.2026 | ||
Erste Stunde | 112,00 | 128,00 |
je weitere angefangene 15 Minuten CHF 28.00 | 28,00 | 32,00 |
Fahrentschädigung je Kilometer | 1,00 | 1,00 |
Inseraterstellung mit Fotos für Ihr Mietobjekt nach Ihren Angaben
ab 1.1.2026 | ||
für Gratis-Online-Portale / Homepage mieter-hilfe.ch |
Pauschal 250,00 | 285,00 |
Inseratkosten in Printmedien gehen zu Lasten des Auftraggebers |
Vertretung und Begleitung an der Schlichtungsstelle
ab 1.1.2026 | ||
Erste Stunde | 112,00 | 128,00 |
je weitere angefangene 15 Minuten CHF 28.00 | 28,00 | 32,00 |
Fahrentschädigung je Kilometer | 1,00 | 1,00 |
Bei sämtlichen Aufträgen werden alle von mir erbrachten Dienstleistungen – einschliesslich telefonischer oder schriftlicher Beratungen (z. B. per E-Mail), dem Erstellen des Abnahmeprotokolls sowie aller weiteren vorbereitenden oder begleitenden Arbeiten – gemäss obigem Tarif in Rechnung gestellt. Dies gilt unabhängig davon, ob die Leistungen vor Ort oder im Vorfeld eines Termins erbracht werden.
Für Eigentümer, Geschäftskunden oder Hausverwaltungen
ab 1.1.2026 | ||
Erste Stunde | 116,00 | 132,00 |
je weitere angefangene 15 Minuten CHF 29.00 | 29,00 | 33,00 |
Fahrentschädigung je Kilometer | 1,00 | 1,00 |
Effektive Barauslagen werden abgerechnet.
Die Honorare für Vor-Ort-Termine werden laut Zeitaufwand berechnet, und zwar inklusive Fahrtzeit bis zum Objekt und zurück.
Zahlungsbedingungen
Für sämtliche Dienstleistungen wird unmittelbar nach Terminvereinbarung der Tarif für die erste Stunde (Anzahlung wird entsprechend einer längeren Anfahrt höher ausfallen) zuzüglich der errechneten Anfahrtskilometer in Rechnung gestellt. Diese Rechnung ist innert 3 Tagen zu begleichen. Erst nach Zahlungseingang gilt der Termin definitiv als bestätigt.
Die vollständige Abrechnung wird nach erfolgter Dienstleistung erstellt und per E-Mail versendet. Sollte der Aufwand für die erbrachte Leistung mehr als eine Stunde betragen, wird eine entsprechende Nachzahlung fällig.
Der Tarif für die erste Stunde wird auch bei kürzerem Zeitaufwand immer voll in Rechnung gestellt.
Wir bitten Sie, die Rechnung innerhalb von 3 Tagen zu begleichen.
Wir möchten, dass Sie sich jederzeit auf uns verlassen können – auch kurzfristig, wenn es dringend ist. Damit wir diesen flexiblen Service auch weiterhin für alle Kundinnen und Kunden gewährleisten können, zählen wir im Gegenzug auf Ihre rasche Zahlung.
Bitte beachten Sie: Für Mahnungen wird zukünftig eine Bearbeitungsgebühr von CHF 20.00 erhoben.
Zuschläge: Abnahmen am Sonntag 100%
Bei allgemeiner Korrespondenz / Gang zur Schlichtungsstelle wird monatlich gemäss Rapport abgerechnet, abzüglich bei Auftragserteilung geleisteter a-Konto-Zahlung, welche sich nach möglichem, entsprechenden Aufwand errechnet. Rest bei Erhalt der Abrechnung.